Geschäftsbedingungen für die Ausbildung der Hundeschule Diana, Diana Duwe
Stand: 01.08.2018
1.1. Die Geschäftsbedingungen richten sich an alle Geschlechter, eine männliche Schreibweise wurde lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit gewählt.
1.2. Die Leistungen und Angebote der Hundeschule Diana erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Beginn der ersten Ausbildungseinheit gelten diese Bedingungen als angenommen.
2.1. Die Angebote der Hundeschule Diana sind freibleibend und unverbindlich. Die wöchentlichen Ausbildungszeiten können bei Bedarf geändert werden.
2.2. Der Kunde ist vier Wochen an seine Anmeldung zu einer Ausbildung bei der Hundeschule Diana gebunden. Sollten sich weniger als vier Kunden zu einer Ausbildungsgruppe anmelden, kann die Hundeschule Diana die entsprechende Ausbildung absagen.
2.3. Annahmeerklärungen, vor allem von Anmeldungen sowie sonstiger Angebote von Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung der Hundeschule Diana in Schrift- oder Textform.
2.4. Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der zwischen den Parteien vereinbarten Ausbildungstermine
3.1. Die aktuellen Preise sind der Internetseite www.hundeschule-diana.de zu entnehmen. Die Bezahlung der Dienstleistung hat im Voraus per Überweisung oder direkt vor der jeweiligen Stunde in bar zu erfolgen. Zeitlich begrenzte Gruppenstunden sind vollständig vor der ersten Stunde zu begleichen.
3.2.
Rechnungen der Hundeschule Diana sind ab Rechnungsdatum sofort ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Hundeschule Diana über den Betrag verfügen kann. Die
Hundeschule Diana behält sich vor, die Leistungen ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail in Rechnung zu stellen.
3.3.
Die Hundeschule Diana berechnet 1,- € incl. 19% USt pro gefahrenen Kilometer ab dem 11ten Kilometer ab ihrem Betriebssitz bei Anreise zum Kunden. Abweichungen nach Absprache möglich.
3.4. Gutscheine werden erst nach vollständigem Zahlungseingang versandt.
3.5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Hundeschule Diana berechtigt,
3.5.1. vom Vertrag zurückzutreten oder
3.5.2. von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch die Hundeschule Diana ist zulässig.
3.6. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
3.7. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
4.1. Es dürfen nur gesunde Hunde teilnehmen, die über den allgemein anerkannten Impfschutz, insbesondere die Grundimmunisierung und gegen Tollwut verfügen. Der Kunde hat auf Verlangen den Impfpass des Hundes oder eine entsprechende veterinärärztliche Bescheinigung vorzulegen. Körperliche Einschränkungen des Hundes schließen die Teilnahme am Training nicht aus. Die Hundeschule Diana behält sich allerdings vor, einen Hund aufgrund für sie erkennbaren Schmerzen oder Unfähigkeit auszuschließen. Auch während des laufenden Trainingsbetriebes.
4.2 Die Hundeschule Diana behält sich vor, Kunden unter Angabe vom Grund mit sofortiger Wirkung vom Training auszuschließen, wenn der teilnehmende Hund oder Kunde eine grobe Störung oder akute Gefahr für den reibungslosen Ablauf des Trainings darstellen. Das Honorar wird in diesen Fällen in vollem Ausmaß fällig.
4.3 Jeder Hund muss haftpflichtversichert sein. Die Versicherungssumme muss mindestens 1.500.000 € betragen. Der Kunde hat auf Verlangen die Versicherungspolice vorzulegen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, vor der ersten Ausbildungseinheit die Hundeschule Diana über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes zu informieren. Und auch danach ist der Hundeschule Diana mitzuteilen, wenn der Hund eine der vorgenannten Auffälligkeiten zeigt oder aktuell krank ist.
4.5 Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.
5.1. Jeder Hund muss im Falle von Ausbildungsgruppen zur gemeinsamen Ausbildung mit anderen Hunden geeignet sein. Die Zusammensetzung von Ausbildungsgruppen liegt ausschließlich im Ermessen der Hundeschule Diana. Kundenwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
5.2. Die Ausbildungseinheiten können bei besonders ungeeignetem Wetter wie Platzregen, Hagel, Sturm oder hohem Schnee oder krankheitsbedingtem Ausfall der Trainerin von der Hundeschule Diana abgesagt werden. Bei Absage fest vereinbarter Ausbildungseinheiten durch die Hundeschule Diana werden die Ausbildungseinheiten nachgeholt.
5.3. Der Ort der Durchführung der Ausbildung wird dem Kunden vor der jeweiligen Ausbildungseinheit mitgeteilt.
5.4. Der Kunde erhält im Rahmen des Unterrichts Handlungsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, da der Erfolg in hohem Maße vom Kunden, dem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund abhängt. Die Hundeschule Diana übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Unterricht vermittelten Inhalte, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.
6.1. Der Kunde ist zur Zahlung der vollen Kursgebühr auch bei Absage einzelner Termine und vorzeitiger Beendigung der bestellten Ausbildung verpflichtet, es sei denn, er weist einen wichtigen Grund (längerfristige eigene Krankheit, oder Training ausschließende längerfristige Erkrankung des Hundes) für die vorzeitige Beendigung nach. In diesem Falle erfolgt eine anteilige Erstattung.
6.2. Wird eine einzelne Ausbildungseinheit später als 24 Stunden vom Kunden abgesagt oder gar nicht abgesagt oder verspätet sich der Kunde, wird diese Ausbildungseinheit voll berechnet. Nach 15 Minuten Wartezeit ohne Nachricht behält sich die Hundeschule Diana vor, den vereinbarten Trainingsort zu verlassen und die Stunde in Rechnung zu stellen Sagt der Kunde eine ausschließlich für ihn durchzuführende einzelne Ausbildungseinheit spätestens 24 Stunden vor Beginn aus wichtigem Grund ab, wird diese Ausbildungseinheit ohne zusätzliche Kosten nachgeholt.
7.1. Die Hundeschule Diana übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die dem Halter oder seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen oder fremden Hunden im Freilauf entstehen. Eine Haftungsverpflichtung besteht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Hundeschule Diana. Alle Begleitpersonen sind von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Der Halter haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung, für jegliche Schäden die sein Hund verursacht. Der Halter handelt in eigener Verantwortung. Auch während der Unterrichtszeit obliegt dem Halter die Führung des Tieres eigenverantwortlich, sie wird nicht an den Trainer abgetreten.
7.2. Soweit es im Rahmen der Ausbildung notwendig ist den Hund von der Leine zu lassen, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die Hundeschule Diana nur eine Empfehlung aussprechen kann, der Halter handelt eigenverantwortlich. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Schleppleine, Halti etc. erfolgt auf eigenes Risiko, auch wenn diese auf Veranlassung der Hundeschule Diana genutzt werden.
7.3. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Der Ausschluss gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, zwingend gehaftet wird.
7.4. Schadensersatzansprüche verjähren zwölf Monate ab Entstehung des Anspruches mit Ausnahme von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
7.6. Soweit der Schadensersatz gegenüber der Hundeschule Diana ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule Diana.
8.1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus der Hundeschule Diana geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Hundeschule Diana.
8.2. Sollte eine Bestimmung ungültig oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.